Hallo liebes Forum,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Mit liegt ein Antrag des Insolvenzverwalters auf Eintragung des Insolvenzvermerkes vor. Soweit so gut. Ich habe nun festgestellt, dass im Grundbuch des Schuldners in Abteilung II ein Erbbaurecht zugunsten eines Dritten eingetragen ist.
Nun frage ich mich, ob ich im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs den Insolvenzvermerk beim Verweis auf den Grundstückseigentümer auch eintragen muss/soll??
Leider habe ich bisher nichts passendes gefunden. Hat jemand eine Idee??
Viele Grüße
melanie