Hallo zusammen,
Ich habe folgende Situation:
Der Verwalter hat im Februar die Schlussunterlagen eingereicht mit dem Antrag nach 207 mangels Masse aufzuheben. Es war nur Masse i.H.v. ca 300,00 EUR vorhanden.
Ich habe also den Sd. aufgefordert einenVorschuss i.H.v. 1000,00 EUR einzuzahlen. Es wurde nicht gezahlt.
Dann habe ich am 09.04. den Schlusstermin terminiert, Tagespunkt Einstellung nach §207, ebenfalls mit Aufforderung einen Vorschuss zu zahlen.
Es wurde nichts gezahlt. Also habe ich nach Durchführung des Termins die Einstellung beschlossen. Die ist nun inzwischen rechtskräftig.
Nun erhalte ich den Nullstandsnachweis durch den Verwalter und ich sehe das er am 13.04. einen Betrag von 1300,00 EUR auf das Konto erhalten hat. Das hat er mir aber nicht mitgeteilt. Er hat aber auch nichts dazu gesagt. Erreichen konnte ich ihn noch nicht.
Der Betrag ist aus einer Einkommenssteuererstattung. Also keine Zahlung des Sd. Der Verwalter hat das übersehen.
Was kann ich denn jetzt machen? Der Sd. kann ja nichts für den Fehler des Verwalters. Aber die Einstellung ist rechtskräftig. Außerdem hat jetzt auch der Verwalter die gesamten Gerichtskosten gezahlt. Ich habe das Geld also.
Kann ich einen Berichtigungsbeschluss machen, wegen Unrichtigkeit? Oder muss ich den wieder aufheben und neu terminieren? Oder hat der Sd. einfach Pech gehabt? Das passt mir allerdings nicht.
Vielleicht habt ihr ja eine Idee. Vielen Dank.