Rechtskräftige Einstellung nach §207 rückgängig wegen Masse

  • Hallo zusammen,
    Ich habe folgende Situation:

    Der Verwalter hat im Februar die Schlussunterlagen eingereicht mit dem Antrag nach 207 mangels Masse aufzuheben. Es war nur Masse i.H.v. ca 300,00 EUR vorhanden.
    Ich habe also den Sd. aufgefordert einenVorschuss i.H.v. 1000,00 EUR einzuzahlen. Es wurde nicht gezahlt.
    Dann habe ich am 09.04. den Schlusstermin terminiert, Tagespunkt Einstellung nach §207, ebenfalls mit Aufforderung einen Vorschuss zu zahlen.
    Es wurde nichts gezahlt. Also habe ich nach Durchführung des Termins die Einstellung beschlossen. Die ist nun inzwischen rechtskräftig.
    Nun erhalte ich den Nullstandsnachweis durch den Verwalter und ich sehe das er am 13.04. einen Betrag von 1300,00 EUR auf das Konto erhalten hat. Das hat er mir aber nicht mitgeteilt. Er hat aber auch nichts dazu gesagt. Erreichen konnte ich ihn noch nicht.

    Der Betrag ist aus einer Einkommenssteuererstattung. Also keine Zahlung des Sd. Der Verwalter hat das übersehen.

    Was kann ich denn jetzt machen? Der Sd. kann ja nichts für den Fehler des Verwalters. Aber die Einstellung ist rechtskräftig. Außerdem hat jetzt auch der Verwalter die gesamten Gerichtskosten gezahlt. Ich habe das Geld also.
    :confused:
    Kann ich einen Berichtigungsbeschluss machen, wegen Unrichtigkeit? Oder muss ich den wieder aufheben und neu terminieren? Oder hat der Sd. einfach Pech gehabt? Das passt mir allerdings nicht.

    Vielleicht habt ihr ja eine Idee. Vielen Dank.

  • Pech für den Schuldner.
    Obwohl nicht ganz so groß weil die Verfahrenskosten sind ja nun bezahlt.
    Nachtragsverteilung würde ich keine anordnen, wenn die Masse da ist und der Verwalter auch schon auf die Gerichtskosten gezahlt hat.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • wer ist Sd. ? Aktiengesellschaft ? ntürliche Person mit RSB - Antrag oder ohne ? wären die Verfahrenskosten tatsächlich beglichen ? (Gerichtskosten....) Fragen über Fragen ...

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hat der Verwalter vor oder nach dem Schlusstermin die Gerichtskosten bezahlt? Wenn er das vorher gemacht hat, müsste doch zum Schlusstermin ersichtlich gewesen sein, dass die Kosten bezahlt waren.

  • ann cathrin aus berlin (hab letzten monat rotz&wasser verpasst, weil ich nicht geblickt hab, dass sie grad in HH spielten) mag nicht schreiben.... :)

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