Justizfachwirt

  • Das ist jetzt off topic, aber in welchem Bundeland wird man bitte bei einer Krebserkrankung nach 3 Monaten zum Amtsarzt geschickt und nach 6 Monaten pensioniert??? :eek:


    Mit dem Amtsarzt kann man doch reden. :confused:
    Wenn abzusehen ist , das man wieder arbeitsfähig wird, wird man nicht pensioniert und wenn nicht dann eben nicht. Und dann wird das auch dauernd überprüft und wenn man selber wieder arbeiten will lässt man sich eben wieder reaktivieren.


    Es würde mich auch sehr wundern, wenn der Staat entsprechend schwer Erkrankten aber absehbar Genesenden lieber dauerhaft eine Pension wegen Dienstunfähigkeit zahlen möchte als diese wieder zu beschäftigen (und somit eine Gegenleistung zu erhalten).

    Davon abgesehen, erhalten Angestellte nur eine begrenzte Zeit Krankengeld. Dann darf man sich mit dem Rententräger ggf. wegen einer EU-Rente herumstreiten. Ob das besser ist? :gruebel:

    Man darf allerdings nicht die Neigung einiger Behördenleitungen unterschätzen, schwerkranke Mitarbeiter über die Zwangspensionierung endgültig loszuwerden anstatt eine Stelle mit einem wenig belastbaren Dauerkranken (bei vollem Gehalt) zu verstopfen. Das kann der "freiwilligen" Rückkehr durchaus im Wege stehen.

    Aber unbestritten bleibt: Schwerkrank und dauerhaft berufsunfähig ist man besser als Beamter als im Angestelltenverhältnis. Als Beamter wirst du im worst-case-Szenario dazu verdonnert, dich mit Beihilfeanspruch und Mindestpension zufrieden zu geben. Als Angestellter sitzt du im worst-case-Szenario auf der Straße und musst dann erstmal um die Erwerbsminderungsrente mit den Krankenkassen kämpfen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Kann man die Ausbildung zur Justizfachwirtin im Anschluss an die Ausbildung zur Justizfachangestellten überhaupt machen. Die Ausbildung dürfte sich in vielen wesentlich Punkten überschneiden.

    Gibt es bei euch nicht evtl. auch die Möglichkeit, sich verbeamten zu lassen ohne erneute Ausbildung. In Niedersachsen war/ist das möglich. :gruebel:

    Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.
    Das Wunder ist eine Frage des Trainings!
    (Albert Einstein)

  • Kann man die Ausbildung zur Justizfachwirtin im Anschluss an die Ausbildung zur Justizfachangestellten überhaupt machen. Die Ausbildung dürfte sich in vielen wesentlich Punkten überschneiden.

    Gibt es bei euch nicht evtl. auch die Möglichkeit, sich verbeamten zu lassen ohne erneute Ausbildung. In Niedersachsen war/ist das möglich. :gruebel:

    Ohne Justizfachangestelltenausbildung kein Fachwirt, zumindest in Ba-Wü, vgl. http://olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Starts…stizfachwirt_in

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wenn abzusehen ist , das man wieder arbeitsfähig wird, wird man nicht pensioniert und wenn nicht dann eben nicht.

    A.A. § 44 I S. 2 BBeamtG:
    "Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist."

    Zitat

    ... wenn man selber wieder arbeiten will lässt man sich eben wieder reaktivieren.

    ... ohne Worte ...

    Wie meinst du das? Und natürlich kann man einen Antrag stellen das man sich wieder für gesund hält und wieder arbeiten gehen will. Und was denkst du was der Amtsarzt dann sagt? Selber schon so gehört: "Ich glaube zwar nicht das der durchhält , aber wenn er meint, soll er es mal versuchen"
    Man sollte wirklich nicht vergessen dass auch Amtsärzte Ärzte und damit doch soziale Wesen sind , die niemanden was böses wollen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ach - Und was ist mit Zwangspensionierung?

    wenn du bei uns 6 - 12 Monate krank geschrieben bist, musst du damit rechnen. Nach dem vollen Gehalt bis dahin gibt es dann noch maximal 60 %. Jährliche Prüfung kannste vergessen

  • ... Und natürlich kann man einen Antrag stellen das man sich wieder für gesund hält und wieder arbeiten gehen will. Und was denkst du was der Amtsarzt dann sagt? Selber schon so gehört: "Ich glaube zwar nicht das der durchhält , aber wenn er meint, soll er es mal versuchen"
    Man sollte wirklich nicht vergessen dass auch Amtsärzte Ärzte und damit doch soziale Wesen sind , die niemanden was böses wollen.

    Der Amtsarzt erstellt als Sachverständiger ein Gutachten. Nicht als soziales Wesen und nicht als Niemandem-etwas-Böses-Wollender. Natürlich kann er auch in Form des "Wir probieren es mal ..." die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bescheinigen.

    Aber da sich die ursprüngliche Äußerung auf einen schweren Krankheitsfall, insbesondere eine langwierige Krebserkrankung, bezog, bekam das "wenn man wieder arbeiten will lässt man sich reaktivieren" einen problematischen Beigeschmack.

  • Ach so und ich hatte mich dran gestört, das hier so unterschwellig die Vermutung geäußert wird das man sich als Krebskranker neben dem bestreben gesund zu werden auch noch damit beschäftigen soll das man nicht zwangsweise in den Ruhestand geschickt wird. Und so ist es nämlich nicht. Wenn davon auszugehen ist und solange noch Hoffnung besteht ist eben davon auszugehen, das man wieder gesund wird dann schreibt auch der Amtsarzt das so in sein Gutachten. Nämlich in der Form von: das dauert noch aber man kann heute eben nicht davon ausgehen das der Beamte auf gar keinen Fall wieder gesund wird. Und dann ist man eben auch über die 6 Monate weiter krank. Genauso steht es doch auch in der zitierten Vorschrift.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • ... Und natürlich kann man einen Antrag stellen das man sich wieder für gesund hält und wieder arbeiten gehen will. Und was denkst du was der Amtsarzt dann sagt? Selber schon so gehört: "Ich glaube zwar nicht das der durchhält , aber wenn er meint, soll er es mal versuchen"
    Man sollte wirklich nicht vergessen dass auch Amtsärzte Ärzte und damit doch soziale Wesen sind , die niemanden was böses wollen.

    Der Amtsarzt erstellt als Sachverständiger ein Gutachten. Nicht als soziales Wesen und nicht als Niemandem-etwas-Böses-Wollender. Natürlich kann er auch in Form des "Wir probieren es mal ..." die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bescheinigen.

    Aber da sich die ursprüngliche Äußerung auf einen schweren Krankheitsfall, insbesondere eine langwierige Krebserkrankung, bezog, bekam das "wenn man wieder arbeiten will lässt man sich reaktivieren" einen problematischen Beigeschmack.

    Ich halte es auch für einen Trugschluss, dass man eine Zwangspensionierung durch den Willen "es wieder probieren zu wollen" wieder rückgängig machen kann. Denn der Dienstherr riskiert ja, dass der Arbeitswillige wieder bei vollen Bezügen "aktiv" dauerkrank wird oder sich der Gesundheitszustand durch die Dienstaufnahme sogar weiter verschlechtert. Entscheidend dürfte sein, ob der Amtsarzt selbst in seinem Gutachten davon ausgeht, dass der Beamte wieder voll dienstfähig ist (und voraussichtlich bleibt).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Eine Angestellte bei uns, 20 Jahre jung, die die Ausbildung zur Justizfachangestellten vor ca. einem halben Jahr gemacht hat, möchte jetzt noch die Ausbildung zur Justizfachwirtin in Ba-Wü machen,
    vgl. http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Starts…stizfachwirt_in

    ...

    Sind die Befristungen bei Angestellten der Justiz immer noch endlos ?

    Um zum Thema zurück zu kommen:

    Die befristeten Arbeitsverträge der Beschäftigten werden in Baden-Württemberg aktuell (bei Bewährung) bereits nach drei Jahren in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Das ist eine ganz neue Regelung, bislang geschah das erst nach 7 Jahren.

    Dienstunfähigkeiten werden (in Ba.-Wü.) bis zu einem bestimmten Lebensalter (ich meine 58. Lebensjahr) grundsätzlich in Zeitabständen durch erneute Vorstellung beim Amtsarzt überprüft. Beispielsweise bei Dienstunfähigkeit wegen Depressionen alle 2 Jahre, bei Krebs z.B. alle 2, 3, 5 Jahre usw.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Da habe ich heute in der Zeitung einen Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14 zur generellen Unzulässigkeit von mehrmaliger sachgrundlos befristeter Beschäftigung beim selben Arbeitgeber gelesen...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die in #29 angesprochene Befristung meint aber vermutlich Befristungen mit Sachgrund, also X Monate beim Amtsgericht A als Krankheitsvertretung für Mitarbeiter M1, Y Monate beim Amtsgericht B als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung für Mitarbeiterin M2 usw.

    Da in #29 ausdrücklich drei Jahre genannt werden, kann dies nicht den Bereich sachgrundloser Befristungen betreffen.

  • Bei dieser Frage stellt sich mir immer sofort der Vergleich der Lohnfortzahlung bei ( schwerem ) Krankheitsfall ( z.B.langwierige Krebserkrankung ) : Krankengeld versus ( nahezu unbeschränkte ) Fortzahlung der Beamtenbezüge.



    Nach 3 Monaten kommt die Vorladung zum Amtsarzt und gerade bei einer Krebserkrankung ist man nach 6 Monaten pensioniert mit jährlicher Überprüfung. Toller Vorteil!:(


    Echt jetzt ..... so konsequent ? Auch im Richterdienst ?

  • Die in #29 angesprochene Befristung meint aber vermutlich Befristungen mit Sachgrund, also X Monate beim Amtsgericht A als Krankheitsvertretung für Mitarbeiter M1, Y Monate beim Amtsgericht B als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung für Mitarbeiterin M2 usw.

    Da in #29 ausdrücklich drei Jahre genannt werden, kann dies nicht den Bereich sachgrundloser Befristungen betreffen.

    Bei uns gibt es fast keine sachgrundlosen Befristungen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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