Betreuter ist Miteigentümer in Erbengemeinschaft. Eingetragen ist ein Pfändungsvermerk aufgrund Darlehens. Dieses wurde vom Betreuer mit dem Sozialamt am Erbteil des Betreuten gesichert. Nunmehr wird ein weiteres Darlehen gewährt und es wird beantragt, hierzu einen weiteren Pfändungsvermerk einzutragen. Ist das überhaupt möglich? Oder kommt alternativ nur die Ergänzung des bereits eingetragenen Pfändungsvermerk in Frage?
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