weiteres Darlehen Sozialamt: weiterer Verpfändungsvermerk?

  • Betreuter ist Miteigentümer in Erbengemeinschaft. Eingetragen ist ein Pfändungsvermerk aufgrund Darlehens. Dieses wurde vom Betreuer mit dem Sozialamt am Erbteil des Betreuten gesichert. Nunmehr wird ein weiteres Darlehen gewährt und es wird beantragt, hierzu einen weiteren Pfändungsvermerk einzutragen. Ist das überhaupt möglich? Oder kommt alternativ nur die Ergänzung des bereits eingetragenen Pfändungsvermerk in Frage?

    Einmal editiert, zuletzt von Macher2 (8. Juli 2018 um 16:45)

  • Aus verschiedenen Ansprüchen (Titeln) kann auch in ein Recht verschieden (=mehrfach) gepfändet werden. Warum soll das ausgerechnet hier nicht gehen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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