In einer Auslandssache (eingehendes Ersuchen aus dem Ausland) ist der Empfänger unter der ermittelten Anschrift gemeldet. Laut Zustellungsurkunde ist der Empfänger dort jedoch unbekannt. Schickt Ihr dann die Unterlagen zurück oder wäre eine versuchte Zustellung durch den Wachtmeister sinnvoll? Oder erneute Zustellung durch die Post mit dem Hinweis, dass der Empfänger dort gemeldet?
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