Empfänger unbekannt

  • In einer Auslandssache (eingehendes Ersuchen aus dem Ausland) ist der Empfänger unter der ermittelten Anschrift gemeldet. Laut Zustellungsurkunde ist der Empfänger dort jedoch unbekannt. Schickt Ihr dann die Unterlagen zurück oder wäre eine versuchte Zustellung durch den Wachtmeister sinnvoll? Oder erneute Zustellung durch die Post mit dem Hinweis, dass der Empfänger dort gemeldet?

  • Ich betreibe da keinen größeren Aufwand. Im Melderegister hast du geschaut. Das reicht, denke ich. Schicke es mit dem entsprechenden Bemerken zurück.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • In diesem Fall gebe ich das Ersuchen an die Übermittlungsstelle mit dem Hinweis zurück, dass der Empfänger unter der genannten Anschrift nicht zu ermitteln ist. Abhängig von der rechtlichen Grundlage des Zustellungsersuchens des jeweiligen Staates sehen die zu verwendenden Vordrucke auch meistes entsprechende Auswahlmöglichkeiten vor.

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