Gebührenbefreiung KV-GNotKG 14110 - Erbengemeinschaft auf GbR

  • Es ist bei einer Erbauseinandersetzung beabsichtigt, durch die Erbengemeinschaft Grundbesitz auf eine aus ihnen bestehende GbR (personengleich) zu übertragen.
    Die Frage ist nunmehr, ob die Gebührenbefreiung nach 14110 Abs. 1 S. 2 (Eintragung der Erben in Folge Erbauseinandersetzung) eingreift, wenn man auf eine Voreintragung verzichtet.
    Ich fürchte, dies ist nicht der Fall. In Folge der Eintragung der (rechtsfähigen) GbR kann man wohl redlicherweise nicht mehr davon sprechen, dass "die Erben" eingetragen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man § 47 Abs. 2 S. 2 GBO auch auf 14110 Abs. 1 S. 2 anwendete.

    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
    Beste Grüße
    Andydomingo

  • Erbauseinandersetzung hin oder her: Die Eintragung der GbR ist ein Rechtsträgerwechsel und daher m.E. mit einer vollen Gebühr nach dem vollen Wert zu berechnen.

  • Ebenso: Keine Gebührenbefreiung.

    Vergleichbar ist der bereits obergerichtlich entschiedene Fall, dass natürliche Personen Grundbesitz in eine nur aus ihnen bestehende GbR einbringen (oder umgekehrt die GbR an die Gesellschafter auflässt).

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