Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Die alleinsorgeberechtigt Mutter ist nicht auffindbar. Für ihren Sohn soll ein Personalausweis beantragt werden. Dafür ist ihr Unterschrift notwendig.
Wisst ihr was vom Gericht aus in einem solchen Fall gemacht werden muss? Wer ist denn zuständig? Richter oder Rechtspfleger?
Gruß
Ersetzung Unterschrift
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Sofern der Vortrag stimmig ist und die elterliche Sorge nicht ausgeübt wird, sollte hier eine Vormundschaft angeregt werden, denn hier fehlt ja die elterliche Sorge mangels Mutter komplett und nicht nur die Unterschrift. Diese erfolgt von Amts wegen- Richterzuständigkeit.
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Dafür müsste aber zunächst das Ruhen der elterlichen Sorge nach §1674 BGB festgestellt werden. Dafür ist meines Wissens nach des Rpfl. zuständig.
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Die alleinsorgeberechtigt Mutter ist nicht auffindbar.Bei unbekanntem Aufenthalt könnte auch eine Feststellung gem. § 1674 BGB in Betracht kommen.
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Was ist mit dem Vater? Wer kümmert sich um das Kind, was ist sonst zu regeln...
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Hallo,
das Kind war untergebracht durch das Jugendamt.
Das wurde jetzt zum Vormund bestellt durch den Richter, da die Mutter nicht auffindbar ist.
Der Vater ist unbekannt.
Gruß Carina
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