Rechtsnachfolgeklausel bei Abtretungsbestätigung mit Globalzession

  • Hallo,
    ich habe das wiederholte Problem, dass ich eine Rechtsnachfolgeklause bei einer Globalzession aufgrund einer Abtretungsbestätigung erteilen soll. Vorgelegt wird mir immer eine Kopie, welche die Abtretungsbestätigung mit einem Auszug, welche den konkrete Schuldner bezeichnet, beinhaltet. Diese Kopie wird dann vom Notar als übereinstimmend mit der Urschrift beglaubigt. Ich habe dann jedes mal eine entsprechende notarielle Urkunde dergestalt gefordert, aus der die Abtretung als solches und nicht nur deren Bestätigung mit dem entsprechendem Auszug betreffend den konkreten Schuldner, hervorgeht. Leider will oder kann mich der jeweilige Antragsteller nicht verstehen; handhabe ich das Problem zu eng?
    In einem weitern Fall habe ich das Problem, dass die Kopie vom Notar als mit der Urschrift übereinstimmen beglaubigt wird, der Inhalt der Abtretung diese auch beinhaltet, also nicht nur bestätigt, aber die Überschrift von einer Bestätigung spricht. Was spricht dagegen, das als Falschbezeichnung auslegen?
    :confused::confused::confused:

  • Kann man bei Rechtsnachfolgeklauseln zu streng sein?? Eher nicht.

    Und was spricht gegen eine Schreibfehlerberichtigung durch den Notar?

    Wenn die, aus nachvollziehbaren Gründen, nicht die ganze Abtretungsurkunde vorlegen wollen, genügt doch eine Auszugsweise, in der nur die betroffene Forderung bezeichnet ist. Wenn denen das zu viel ist, dürfen sie eben keine Abtretungen vornehmen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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