Rücknahme Erbvertrag aus der Verwahrung

  • Hallo zusammen,

    hin und wieder kommt es vor, dass ein Notar in Ruhestand geht und kein Nachfolger sein Büro oder seine Urkunden übernimmt. In diesem Fall werden die Urkunden dem Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben.

    Meine Frage 1: Handelt es sich hier um eine notarielle Verwahrung (quasi Fortführung der bisherigen notariellen Verwahrung betreffen "Restarbeiten") oder um eine amtliche Verwahrung?

    Sollte das Ergebnis sein, es handelt sich um eine amtliche Verwahrung, kommt meine

    Frage 2: Wenn jemand einen Erbvertrag aus der Verwahrung zurücknehmen möchte, ist die bei notarieller Verwahrung über KV 23100 kostenpflichtig mit einer 0,3 Gebühr. Handelt es sich um eine amtliche Verwahrung, dürfte die Rücknahme kostenfrei sein?

    Vielen Dank im Vorfeld und schöne Grüße

    Jürgen

  • Frage 1. Fortführung der notariellen Verwahrung (amtliche Verwahrung geht nur auf Antrag mit den entsprechenden Konsequenzen, ZTR etc. pp)

    Frage 2. Kosten, keine Ahnung, das wirst Du als Notar besser wissen

    Fundstelle zu 1: § 51 BNotO nebst Kommentierung

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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