Hallo zusammen,
hin und wieder kommt es vor, dass ein Notar in Ruhestand geht und kein Nachfolger sein Büro oder seine Urkunden übernimmt. In diesem Fall werden die Urkunden dem Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben.
Meine Frage 1: Handelt es sich hier um eine notarielle Verwahrung (quasi Fortführung der bisherigen notariellen Verwahrung betreffen "Restarbeiten") oder um eine amtliche Verwahrung?
Sollte das Ergebnis sein, es handelt sich um eine amtliche Verwahrung, kommt meine
Frage 2: Wenn jemand einen Erbvertrag aus der Verwahrung zurücknehmen möchte, ist die bei notarieller Verwahrung über KV 23100 kostenpflichtig mit einer 0,3 Gebühr. Handelt es sich um eine amtliche Verwahrung, dürfte die Rücknahme kostenfrei sein?
Vielen Dank im Vorfeld und schöne Grüße
Jürgen