Teilwiderspruch - Kosten und Zinsen

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Mahnbescheidsgerichtskosten bei einem Teilwiderspruch:

    Mahnbescheid über EUR 5.000,00 nebst Zinsen und Mahnkosten beantragt.Teilwiderspruch i.H.v. EUR 1.000,00 erfolgt. Teil-VB erhalten über EUR 5.000,00,Mahnkosten und Zinsen. Bei Verfahrenskosten steht in Klammern: StreitwertTeil-VB 4.000,00. Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibtder Kosten-entscheidung im Streitverfahren vorbehalten.
    Weiter untensteht dann, dass der Antragsgegner der Hauptforderung i.H. eines Teilbetragesvon EUR 1.000,00 widersprochen hat. Dieser Teilwiderspruch umfasst auch die geforderten Zinsen und Verfahrenskosten für denMahnbescheid, soweit sie sich auf den widersprochenen Teil der Haupt-forderungbeziehen.

    Ich verstehejetzt leider nicht, weshalb oben steht, dass die Verfahrenskosten derKostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten sind und weiter unten steht,dass der Teilwiderspruch nur die Verfahrenskosten umfasst, soweit sie sich aufden widersprochenen Teil beziehen.

    Die GK für den nicht widersprochenem Teil der Hauptforderung hätte doch im Titel ausgewiesen werden müssen, oder?

  • Das hängt laut Zöller (§ 699 III ZPO, Zöller, § 699, Rn. 10a) wohl mit dem Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung zusammen (es soll nur eine Kostenentscheidung geben), ist aber (laut Zöller) umstritten. Wenn auch nur einem Teil der VerfKosten widersprochen wird (was beim TeilWid quasi immer der Fall ist), entscheidet das Prozessgericht über alle Kosten.

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