Hallo,
aufgrund eines Nacherbenerbscheins soll ich die Grundbuchberichtigung und sogleich die Löschung des NE-Vermerks (ohne Bewilligung) eintragen. Es sind nach Eintragung des NE-Vermerks nur Rechte eintragen bei deren Bestellung die Nacherben mitgewirkt haben. Nach Eintragung des NE-Vermerks wurde ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt.
Ich frage mich, ob die Eintragungen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahens eine Beeinträchtigung im Sinne des § 2113 BGB darstellen. Nimmt der Vorerbe hier Verfügungen vor? Es wurden keine Rechte eingetragen, sondern nur Löschungen von Rechten und der Neubesitz anstelle des Altbesitzes.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe?