Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Schuldnerin befindet sich im RSB-Verfahren. Kostenstundung wurde ihr bereits versagt, weil sie ihren Auskunfts- und Mitwirkungsobliegenheiten nicht nach kam. Wir haben der Schuldnerin deshalb die Mindestvergütung in Rechnung gestellt und Schuldnerin hat innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt. Wir haben dies dem Insolvenzgericht mitgeteilt und das Gericht hat die Schuldnerin auch nochmal aufgefordert zu zahlen. Schuldnerin hat innerhalb dieser Frist nicht gezahlt. Nun haben wir dann gleich nach Fristablauf Anfang Juni den Versagungsantrag gestellt. Das Amtsgericht hat bislang nicht entschieden, aber die Schuldnerin hat nun letzte Woche die Mindestvergütung gezahlt. Ist der Treuhänder jetzt verpflichtet, den Antrag zurück zu nehmen, weil die Schuldnerin zwischenzeitlich die Mindestvergütung gezahlt hat?
Vielen Dank für eure Hilfe.