Versagungsantrag des Treuhänders gemäß § 298 InsO

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Schuldnerin befindet sich im RSB-Verfahren. Kostenstundung wurde ihr bereits versagt, weil sie ihren Auskunfts- und Mitwirkungsobliegenheiten nicht nach kam. Wir haben der Schuldnerin deshalb die Mindestvergütung in Rechnung gestellt und Schuldnerin hat innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt. Wir haben dies dem Insolvenzgericht mitgeteilt und das Gericht hat die Schuldnerin auch nochmal aufgefordert zu zahlen. Schuldnerin hat innerhalb dieser Frist nicht gezahlt. Nun haben wir dann gleich nach Fristablauf Anfang Juni den Versagungsantrag gestellt. Das Amtsgericht hat bislang nicht entschieden, aber die Schuldnerin hat nun letzte Woche die Mindestvergütung gezahlt. Ist der Treuhänder jetzt verpflichtet, den Antrag zurück zu nehmen, weil die Schuldnerin zwischenzeitlich die Mindestvergütung gezahlt hat?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Was wäre das Ergebnis, wenn Du die Zahlung nicht mitteilst? Der Schuldner legt gegen die Versagung Rechtsmittel ein und es folgt ein Rattenschwanz von Arbeit, den sich jeder sparen kann.
    Dann doch lieber gleich ein Dreizeiler. ..

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Der Treuhänder ist nicht verpflichtet den Antrag zurück zu nehmen. Wenn nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist gezahlt wird, liegt der versagungsgrund vor. Wenn in solchen Fällen der Schuldner Beschwerde einlegt, weißt die unser Beschwerdegericht zurück

  • Bei uns ist es wie bei Queen: Unser LG hat entschieden, wird nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist spätestens gezahlt, ist die Beschwerde unbegründet. Zwar kriegt der Schuldner die 119.- € nicht zurück, aber er kann ja gleich einen neuen Antrag stellen. Dann sind zumindest die restlichen Kosten Insoforderungen. Und wir haben wieder was zu tun...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Bei uns ist es wie bei Queen: Unser LG hat entschieden, wird nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist spätestens gezahlt, ist die Beschwerde unbegründet. Zwar kriegt der Schuldner die 119.- € nicht zurück, aber er kann ja gleich einen neuen Antrag stellen. Dann sind zumindest die restlichen Kosten Insoforderungen. Und wir haben wieder was zu tun...

    Genau in der Weise läuft es bei uns auch. Ende des Verfahrens. Neuer Antrag, alles auf Anfang. Ganz tolle Idee mit der Versagung.

  • Bei uns ist es wie bei Queen: Unser LG hat entschieden, wird nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist spätestens gezahlt, ist die Beschwerde unbegründet. Zwar kriegt der Schuldner die 119.- € nicht zurück, aber er kann ja gleich einen neuen Antrag stellen. Dann sind zumindest die restlichen Kosten Insoforderungen. Und wir haben wieder was zu tun...

    Genau in der Weise läuft es bei uns auch. Ende des Verfahrens. Neuer Antrag, alles auf Anfang. Ganz tolle Idee mit der Versagung.

    Deshalb versuche ich die auf Teufel komm' raus derzeit zu verhindern bzw. es garnicht soweit kommen zu lassen ;)...

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  • Bei uns ist es wie bei Queen: Unser LG hat entschieden, wird nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist spätestens gezahlt, ist die Beschwerde unbegründet. Zwar kriegt der Schuldner die 119.- € nicht zurück, aber er kann ja gleich einen neuen Antrag stellen. Dann sind zumindest die restlichen Kosten Insoforderungen. Und wir haben wieder was zu tun...

    Genau in der Weise läuft es bei uns auch. Ende des Verfahrens. Neuer Antrag, alles auf Anfang. Ganz tolle Idee mit der Versagung.

    Deshalb versuche ich die auf Teufel komm' raus derzeit zu verhindern bzw. es garnicht soweit kommen zu lassen ;)...

    Ich habe mir mal den Spaß gemacht und bei allen Schuldner die die RSB wegen §§ 207 oder 298 nicht gekriegt haben, geschaut ob die einen neuen Antrag gestellt haben. Da hatte kein einziger seitdem wir Forum Star haben (2012) einen Antrag gestellt. Deswegen : :teufel: zum richtigen Zeitpunkt § 207 ist die schnellste Erledigung. :flucht:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Bei uns ist es wie bei Queen: Unser LG hat entschieden, wird nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist spätestens gezahlt, ist die Beschwerde unbegründet. Zwar kriegt der Schuldner die 119.- € nicht zurück, aber er kann ja gleich einen neuen Antrag stellen. Dann sind zumindest die restlichen Kosten Insoforderungen. Und wir haben wieder was zu tun...

    Genau in der Weise läuft es bei uns auch. Ende des Verfahrens. Neuer Antrag, alles auf Anfang. Ganz tolle Idee mit der Versagung.

    Deshalb versuche ich die auf Teufel komm' raus derzeit zu verhindern bzw. es garnicht soweit kommen zu lassen ;)...

    Ich habe mir mal den Spaß gemacht und bei allen Schuldner die die RSB wegen §§ 207 oder 298 nicht gekriegt haben, geschaut ob die einen neuen Antrag gestellt haben. Da hatte kein einziger seitdem wir Forum Star haben (2012) einen Antrag gestellt. Deswegen : :teufel: zum richtigen Zeitpunkt § 207 ist die schnellste Erledigung. :flucht:

    Bei § 207 InsO bin ich noch dabei. Bei § 298 InsO habe ich tatsächlich zwei Schuldner zum jetzt 3.Mal :mad:. Da geht es wahrscheinlich bei den Gerichten nach den Erfahrungswerten.

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  • sofern es nicht das letzte Jahr der "Abtretungsfrist" betrifft, würde ich den Antrag aufrecht erhalten.
    Mag sich der nächste Richter mit dem neuen Antrag rumschlagen und auch Stundung gewähren oder sich einmal trauen, anderweitig zu entscheiden......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Warum soll das letzte Jahr anders zu betrachten sein als die Jahre davor?

    wegen des wegfalls des Rechtschutzbedürfnises für den Antrags (ja da sind wir pingelig drin :D )

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