Guten Morgen,
ich habe hier ein Urteil, das jetzt erst rechtskräftig geworden ist, da der RA die Berufung zurückgenommen hat.
Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von Monaten auf Bewährung verurteilt.
Weiterhin ist die Einziehung des Erlangten i.H. v.15,00 Euro und die Einziehung des Wertes des Erlangten i.H.v. 135,00 Euro angeordnet worden.
Muss ich jetzt ein Schreiben an den Angeklagten verfügen mit der Aufforderung zur Zahlung? Hatte so etwas noch nie