Grundbuchberichtigung Erben

  • Hallo Zusammen,
    ich bin durch eine Anfrage eines Versorgungsdienstleisters auf ein Grundbuch gestoßen, bei dem von 20 eingetragenen Eigentümern lediglich zwei (geboren um 1930) noch leben. Weitere Eigentümer sind zwischen 1880 und 1930 geboren.
    Erbnachweise sowie lebende Erben konnten nur in einem der übrigen 18 Fällen vorgelegt sowie ermittelt werden.
    Weitere Ermittlungen in "alle Richtungen" gingen leer aus.
    Gespräche mit verschiedene Nachlassgerichten hinsichtlich § 82 a S. 2 GBO waren nicht erfolgsversprechend.
    § 927 BGB scheidet aus verschiedenen Gründen hier aus.

    Hat jemand eine andere Idee, wie ich das Grundbuch "sauber" bekomme?
    Den lebenden zwei Eigentümern die Grundbuchberichtigung aufzutragen ist meiner Meinung nach auch nicht erfolgsversprechend.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus :)

  • Da müssten vielleicht durch die noch lebenden Erben Nachlasspflegschaften bei den jeweiligen Nachlassgerichten angeregt werden. Ein Sicherungsbedürfnis steht ja wohl außer Frage.

    Die bloße Existenz eines Grundstückes stellt doch kein Sicherungsbedürfnis dar und mehr lese ich im SV (noch) nicht. Bei uns gäbe es jedenfalls nicht mal eben so eine Pflegschaft.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Gespräche mit verschiedene Nachlassgerichten hinsichtlich § 82 a S. 2 GBO waren nicht erfolgsversprechend.

    Was soll das bedeuten?
    Wenn du um die Ermittlung von Erben ersuchst, dann muss das NLG die Erben ermitteln auch wenn es dazu keine Lust hat.


    Das Nachlassgericht wird mir auch wohl die "möglichen" Erben mitteilen können allerdings sind die Erben und Erbeserben auch teilweise wieder verstorben. Auch wird man möglicherweise den Letzten an der "Kette" feststellen können; einen Erbnachweis habe ich dann immer noch nicht.

    Hinsichtlich der Nachlasspflegschaft stimme ich FED zu!

    Gibt es keine andere Möglichkeit? :)

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