Gebäudegrundbuch

  • Hallo,

    Vorliegen habe ich ein Gebäudegrundbuch. Der Eigentümer ist verstorben und nun habe ich einen Erbschein und einen Antrag auf Grundbuchberichtigung.
    Kann ich das Grundbuch ohne weiteres berichtigen oder muss ich bei dem Gebäudegrundbuch was beachten? Habe so ein Grundbuch zum ersten mal gesehen...

  • Ist ein GB wie andere auch, ähnlich dem Erbbaugrundbuch. Wegen § 78 SachenRBerG würde ich nur nachsehen, wer Grundstückseigentümer ist. Ggf. ist dort noch Handlungsbedarf von Amts wegen. Je nach Eintragung mußt Du Dir auch die Eintragung des Nutzungsrechts im Grundstücksgrundbuch ansehen, falls dort auch der Eigentümer zu berichtigen ist (tlw. ist nicht der jew. Gebäudeeigentümer sondern der Name direkt eingetragen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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