Folgende Konstellation:
In einem selbst. Beweisverfahren bestellt sich RA für Antragsgegner. Das Wurzelwerk der Antragsgegner soll das Nachbarhaus des Antragstellers beschädigen.
Antragsgegner melden den Fall parallel ihrer Grundbesitzhaftpflicht. Diese beauftragt ebenfalls einen RA, welcher sich "für die Antragsgegner" bestellt. Gutachten wird eingeholt.
Am Ende werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt.
Was passiert nun, wenn beide RAe KFA stellen ?!