Hallo,
ich hab einen Antrag gem. § 850 c IV ZPO vorliegen. Die Ehefrau verfügt über eigenes Einkommen und 2 Kinder wohnen nicht im Haushalt des Schuldners und es wird kein Unterhalt gezahlt.
Jetzt mein Problem: Der Schuldner bezieht nur ALG II. Die Pfändung soll beim Jobcenter und bei der Bank erfolgen. Kann ich da überhaupt die Anordnung gem. § 850 c IV ZPO erlassen? Ich finde überall nur den Begriff "Arbeitseinkommen".
Danke vorab!