Wer unterschreibt die Verfügung

  • Wer unterschreibt bei einer Betreuungsanordnung oder bei einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung die Verfügung (wer und in welcher Form von der Entscheidung benachrichtigt wird)
    - der Richter bzw. Rechtspfleger oder
    - der Urkundsbeamte der Geschäfstsstelle ?

  • Na der, der verfügt:

    Anordnung - Richter
    Genehmigung - Rechtspfleger

    der UdG macht vielleicht sein Kürzel drunter, wenn es erledigt ist. So kenne ich das. Oder was meinst du?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Na der, der verfügt:

    Anordnung - Richter
    Genehmigung - Rechtspfleger


    :daumenrau
    Der Entscheider hat (unter anderem) zu verfügen, wem seine Entscheidung bekannt zu geben ist.
    Der UdG erkennt dann schon, welche Form erforderlich ist (es sei denn es ist abweichend verfügt)


    der UdG macht vielleicht sein Kürzel drunter, wenn es erledigt ist.


    definitiv, da er kenntlich macht, dass die Verfügung ausgeführt ist.


    Ich verstehe ja, dass im Notariat alles etwas anders strukturiert war, aber die Frage hat mich echt geschockt.
    Es klingt, als ob keiner wüsste, was seine Aufgabe ist. :eek:

  • Wer unterschreibt bei einer Betreuungsanordnung oder bei einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung die Verfügung (wer und in welcher Form von der Entscheidung benachrichtigt wird)
    - der Richter bzw. Rechtspfleger oder
    - der Urkundsbeamte der Geschäfstsstelle ?

    Die Frage ist (absichtlich) irreführend.
    Wir wissen, dass Ihr mit forumStar arbeitet und jeder Anwender des Programms weiß auch, dass die Verfügung bei Entscheidung mit generiert wird.
    Verlässt es Deinen Drucker, dann musst Du es auch unterschreiben.

    Sag nicht, Du schmeißt die Vfg. weg, legst nur den Beschluss in die Akte und lässt es dann die Geschäftsstelle abholen!?!?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • der UdG macht vielleicht sein Kürzel drunter, wenn es erledigt ist. So kenne ich das. Oder was meinst du?

    Bei uns heißt das „Erledigungsvermerk“. Kommt sogar automatisch aus forumSTAR bei der Reinschriftenproduktion mit raus.


  • Es klingt, als ob keiner wüsste, was seine Aufgabe ist. :eek:

    :daumenrau genau.

    Entscheider weiß nicht, was er zu verfügen hat und Serviceeinheit weiß nicht, was sie für Aufgaben in der Erledigung hat.

    Somit weiß die Abteilung nicht, was sie -überhaupt- für eine Aufgabe hat.

    Folge: nichts geht mehr.

    Beispiel bei uns:

    Betreuer teilt mit, dass der Betroffene umgezogen ist. Serviceeinheit nimmt Schreiben zu der Akte. Entscheider erkennt Änderung der Anschrift nicht. Beschluss ergeht. Zustellung erfolgt nach gespeicherter Anschrift. Zustellung ist nicht möglich. Akte geht an Entscheider. Dieser verfügt: Anfrage bei Betreuer, ob Anschrift gewechselt hat. Dieser teilt mit, dass er Umzug bereits mit Schreiben vom x.xx.xxxx mitgeteilt hat. Serviceeinheit legt Mitteilung Betreuer -ohne Anschrift im System zu ändern- dem Entscheider vor.

    Wenn ich jetzt verfüge: „Beschluss erneut zustellen“ kann man sich vorstellen, was dann läuft.

    Also muss ich verfügen, was ich nicht verfügen muss, damit die Serviceeinheit ausführt, was sie ohne Verfügung ausführen müsste.

    Und selbst die Verfügung „mit Anlage x -Blatt x der Akte- führt dazu, dass ...

    Ihr wisst schon, was ich meine.

  • Da kann ich nur noch :eek: machen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • der UdG macht vielleicht sein Kürzel drunter, wenn es erledigt ist. So kenne ich das. Oder was meinst du?

    Bei uns heißt das „Erledigungsvermerk“. Kommt sogar automatisch aus forumSTAR bei der Reinschriftenproduktion mit raus.

    Da bin ich raus, ich hab ForumStar zuletzt im Praxisabschnitt im Studium gesehen.


    Zu den weiteren Beiträgen: :eek:

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Bei uns obliegt die Datenbankpflege den UdGs. Das war aber auch schon vor ForumStar so. Teilt ein Betreuer eine neue Adresse mit, ist es daher Aufgabe des UdG, die Adresse in der Datenbank umzutragen. Wird's mal vergessen oder im Text (manchmal gibt's ja auch die Info irgendwo im Bericht), wird verfügt, dass die Datenbank zu ändern ist. Dann erfolgt Vorlage an den Rechtspfleger, der davon Kenntnis bekommen soll und gegebenenfalls etwas zu veranlassen hat (Genehmigungsverfahren Kündigung usw.).

    Fertigt der Richter oder Rechtspfleger einen Beschluss, verfügt er auch, wer den Beschluss in welcher Form bekommen soll. Auch das war schon vor ForumStar so.

  • Da kann ich nur noch :eek: machen.

    ??? Warum?

    Auch bei uns läuft es nicht anders. Wir haben genau dieselben Probleme wie Einstein.

    Das macht es nur noch entsetzlicher. Da läuft es doch ganz grundsätzlich schief. Avanti dilettanti? Da müssen Grundlagen gelehrt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns tragen die SEs die Anschriften nach (was natürlich nicht ausschließt, dass es auch mal schief geht). Als Entscheider bemerke ich eine nicht nachgefügte neue Anschrift eher nicht (geb ich mal zu, ich könnte ja die Akte gründlich nah neuen Anschriften durchsuchen. Bemerke ich es, gibt es ne Extraverfügung)

  • Was ich aber nicht ganz verstehe: auch zu Zeiten des Bezirksnotariats lief es doch ganz genauso wie bei Kolumbine. Der oder die Angestellte hat die Adressänderung entweder sofort gesehen und vermerkt oder nach Hinweis erledigt.

    Wurde diese selbstständige Handlungsweise mit Einführung einer neuen EDV einfach "vergessen"?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Probleme gibt's!?!? :eek:

    Ein Richter sollte wissen, was er macht.
    Ein Rechtspfleger sollte wissen was er macht.
    Ein UdG/die Serviceeinheit sollte wissen, was er/sie macht.
    Insbesondere sollte auch jeder wissen, was er zu machen hat. Auch wenn, warum auch immer, das anders gehandhabt wurde.

    Weiß ich das nicht, werde ich darauf hingewiesen. Zur Not mit Hilfe der entsprechenden Vorschriften.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • #noomi ganz im Gegentum. Bei F-S KANN ich eine neue Anschrift nicht abspeichern, muss also zurück zur SE (ich könnte natürlich das Adressfeld überschreiben, die Anschrift wird nicht gespeichert)

  • #noomi ganz im Gegentum. Bei F-S KANN ich eine neue Anschrift nicht abspeichern, muss also zurück zur SE (ich könnte natürlich das Adressfeld überschreiben, die Anschrift wird nicht gespeichert)


    :( Dann sollte bei euch mal etwas an den Berechtigungen für FS geändert werden. Bei uns kann jeder Rechtspfleger selbstverständlich auch eine Anschrift in der Datenbank ändern!

    (Im Regelfall macht es natürlich die Serviceeinheit.)


  • Schon früher gingen die Meinungen auseinander: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Verf%C3%BCgung

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