Hallo
Ich habe hier einen Fall eines Bekannten, der mich um Rat bittet:
Ein Betreuer hat Geld in einem Aktienfond angelegt, dadurch ist ein hoher Verlust entstanden. Dann fand ein Betreuerwechael statt, der neue Betreuer will Schadenersatz (von der Bank, weil der Ex-Betreuer den Schaden nicht ersetzen kann). Mir liegt jedenfalls der Genehmigungsbeschluss (1811 BGB) vor, darin hat die Kollegin keinen Geldbetrag angegeben.
Ist der Beschluss trotzdem wirksam?
Mir fehlt es auf jeden Fall an den erforderlichen Mindestangaben.
Danke im Voraus
Sophie