neue Genehmigung ?

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Habe vor ca. 2 Monaten die Aufnahme eines Bauspardarlehens Nr. AAA zu einem Betrag von 8629,00 EUR genehmigt. Betrag habe ich aus den Unterlagen der Bausparkasse entnommen.

    Nun legt mir der Betreuer den noch nicht unterzeichneten Darlehensvertrag vor. Dort steht drüben Bauspardarlehen übe ca. 8900 EUR.

    Muss ich jetzt nochmal eine neue Genehmigung erteilen ?

  • Was genau hat dir denn vorgelegen, bzw. was hast du genehmigt? Was bedeutet Unterlagen der Bausparkasse? Hat dir kein Entwurf des Dalehenvertrages vorgelegen. Den musst du doch genehmigen, nicht Unterlagen einer Sparkasse.

  • Frag doch mal den Antragsteller, woraus die Differenz resultiert bzw. warum nicht wie genehmigt abgeschlossen wurde/werden soll.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das wie und warum ist hier nicht ausschlaggebend, Punkt ist:

    Die Genehmigung reicht hier für das Rechtsgeschäft nicht aus, das Rechtsgeschäft kann durch die Genehmigung nicht wirksam werden, da es dieses nicht abdeckt.

    (Ich gehe davon aus, dass im Genehmigungsbeschluss der Betrag enthalten war)

    daraus folgt:

    Es muss hier eine neue Genehmigung beantragt werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. Bei dieser Genehmigung ist dann das "warum mehr?" wichtig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Insulaner (13. Juli 2018 um 12:13) aus folgendem Grund: hatte übersehen, dass der Vertrag noch nicht unterzeichnet, abgeschlossen wurde.

  • Das wie und warum ist hier nicht ausschlaggebend,
    ...
    Es muss hier eine neue Genehmigung beantragt werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. Bei dieser Genehmigung ist dann das "warum mehr?" wichtig.

    Das meinte ich doch und wo ist der Unterschied zu mir? Außerdem kann er immer noch wie genehmigt abschließen.
    Und vielleicht auch noch mal zum Gespräch bitten, wenn er die Genehmigungen nicht umsetzen kann!!

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  • Es lag die entsprechende Berechnung vor mit Höhe des Bauspardarlehens.


    Wenn dass die einzigen Unterlagen waren, hätte auf dieser Grundlage keine Genehmigung erteilt werden dürfen.

    Dem stimme ich zu. Genehmigt wird hier das Verpflichtungsgeschäft, also der Darlehensvertrag. Genehmigt hast du wohl eine Art Angebot. Ich würde erneut genehmigen.

  • Oder es auf der Basis vernünftiger Informationen lassen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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