gleicher Gläubiger und Drittschuldner - zwei Titel - zwei Pfüb-Anträge

  • Mal wieder etwas Neues? :gruebel: (Hatte ich zumindest noch nicht.)

    Ein Inkassobüro stellt für den gleichen Gläubiger zeitgleich zwei Anträge auf Pfüb. Grundlage sind ein Titel aus 2003 für den einen Antrag, für den anderen Antrag ein VB aus 2018.

    Es soll beim gleichen Drittschuldner gepfändet werden.

    Fraglich erscheint mir die Notwendigkeit der RA-Kosten und doppelten Gerichtskosten. Wäre der Gl.-Vertreter aus Kostenersparnisgründen nicht gehalten gewesen, lediglich einen Pfüb-Antrag für die Forderungen aus beiden Titeln zu stellen? :gruebel: Oder steht das in der freien Entscheidung des Gl.? (Ohne Forderungsaufstellung würde es - vor allem wegen der Zinsen - natürlich bei zwei Titeln nicht funktionieren.)


    Was haltet ihr davon?

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