Ein Antragsteller hat im April Beratungshilfe bekommen, um gegen einen Grundsicherungsbescheid Widerspruch einlegen zu können.
Dies ist auch seitens des RA geschehen.
Nun ist ein neuer Bescheid ergangen, wogegen der RA wiederum Rechtsmittel einlegen möchte. Er begehrt einen neuen Schein.
Handelt es sich um eine neue Angelegenheit?
Grundsicherungsbescheid 2 x Beratungshilfe?
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Nur, wenn der Grund ein anderer ist.
Wenn zum Beispiel beim ersten Schein der Lohn falsch angerechnet wurde und beim zweiten Schein die Wohnkosten. Dann kann man für den Lebenssachverhalt einen zweiten geben. Nicht aber, wenn es nur ein anderer Zeitraum ist. Das wurde hier aber bereits hinlänglich diskutiert. -
Wenn gegen den neuen Bescheid aus demselben Grund vorgegangen werden soll.
Müsste der Antragsteller ja das Ergebnis der ersten Beratung noch kennen und sich somit selbst helfen können.Würde ein vernünftiger Selbstzahler in so einer Situation wieder zum Rechtsanwalt gehen? - Ich glaube nicht.
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Nur, wenn der Grund ein anderer ist.
Wenn zum Beispiel beim ersten Schein der Lohn falsch angerechnet wurde und beim zweiten Schein die Wohnkosten. Dann kann man für den Lebenssachverhalt einen zweiten geben. Nicht aber, wenn es nur ein anderer Zeitraum ist. Das wurde hier aber bereits hinlänglich diskutiert. -
Weshalb wurde denn jeweils Widerspruch eingelegt? Nur wenn man das weiß, kann man eine Antwort geben. Die genaue Bezeichnung der Angelegenheit fordere ich auch immer von den Antragstellern.
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Leider kam von der Themenstarterin kein Feedback mehr.
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Ich habe es als e i n e Angelegenheit gewertet.
Danke für die Rückmeldungen.
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