Grundsicherungsbescheid 2 x Beratungshilfe?

  • Ein Antragsteller hat im April Beratungshilfe bekommen, um gegen einen Grundsicherungsbescheid Widerspruch einlegen zu können.
    Dies ist auch seitens des RA geschehen.
    Nun ist ein neuer Bescheid ergangen, wogegen der RA wiederum Rechtsmittel einlegen möchte. Er begehrt einen neuen Schein.
    Handelt es sich um eine neue Angelegenheit?

  • Nur, wenn der Grund ein anderer ist.
    Wenn zum Beispiel beim ersten Schein der Lohn falsch angerechnet wurde und beim zweiten Schein die Wohnkosten. Dann kann man für den Lebenssachverhalt einen zweiten geben. Nicht aber, wenn es nur ein anderer Zeitraum ist. Das wurde hier aber bereits hinlänglich diskutiert.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wenn gegen den neuen Bescheid aus demselben Grund vorgegangen werden soll.
    Müsste der Antragsteller ja das Ergebnis der ersten Beratung noch kennen und sich somit selbst helfen können.

    Würde ein vernünftiger Selbstzahler in so einer Situation wieder zum Rechtsanwalt gehen? - Ich glaube nicht.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Nur, wenn der Grund ein anderer ist.
    Wenn zum Beispiel beim ersten Schein der Lohn falsch angerechnet wurde und beim zweiten Schein die Wohnkosten. Dann kann man für den Lebenssachverhalt einen zweiten geben. Nicht aber, wenn es nur ein anderer Zeitraum ist. Das wurde hier aber bereits hinlänglich diskutiert.


    :daumenrau

  • Leider kam von der Themenstarterin kein Feedback mehr.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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