Aufhebung Stundung bei unbekanntem Aufenthalt

  • Hallo zusammen,

    vorliegend befinde ich mich in der WVP. Der Schuldner ist laut EMA-Anfrage nach unbekannt abgemeldet. Der TH regt an, die Stundung der Verfahrenskosten aufzuheben, weil der Schuldner seine neue Anschrift nicht mitteilt und somit seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Ist das möglich, ohne dass ich den Schuldner nochmal versuche, zu kontaktieren? Gibt es dazu eine Entscheidung, habe bislang nichts Passendes gefunden.

  • ja, nur ist die Struktur anders:

    1. Zurückweisung des Stundungsantrags weil
    a) der Schuldner sich dem Verfahren entzogen hat und damit über einen Obliegenheitsverstoß
    die RSB riskiert (da gibt es auch irgendeine BGH-Entscheidung zu, aber die braucht man nicht)
    b) sich das Gericht über das Vorligen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Stundung
    begründet erscheinen lassen, kein Bild machen kann, da der Schuldner hierüber keine Auskunft gibt, bzw.
    diese von ihm nicht zu erlangen ist, weil er sich dem Verfahren entzogen hat

    2. die Entscheidung ist nicht zuzustellen, da an Personen unbekannten Aufenthalts nicht zuzustellen ist (s. § 8 II InsO; also keinen Blödsinn mit öffentlicher Zustellung oder so; öffentliche Bekanntmachung kann auch nicht, da nicht vorgesehen....)

    3. Antrag auf Versagung nach § 298 InsO:
    kann sofoft gestellt werden, wenn ein Jahr nach Verfahrensaufhebung rum ist (die "Stundungsfiktion" bis zur Entscheidung des Antrags gilt nur zugunsten des Schuldners, nicht zugunsten des Treuhänders, m.a.W.: dessen Verfügung ist nicht bis zur Entscheidung über den Stundsantrag gedeckt).
    4. Schuldner hat sich entzogen, daher tatbestandliche Einschränkung des § 298; Aufforderung mit Fristsetzung durch Treuhänder entfällt, ebenso gerichtliche Aufforderung zur Zahlung
    5. Versagungsbeschluss -> der ist öffentlich bekannt zu machen

    fertig !
    Werden dem Schuildner Rechts abgeschnitten ? nein !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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