Hallo zusammen,
vorliegend befinde ich mich in der WVP. Der Schuldner ist laut EMA-Anfrage nach unbekannt abgemeldet. Der TH regt an, die Stundung der Verfahrenskosten aufzuheben, weil der Schuldner seine neue Anschrift nicht mitteilt und somit seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Ist das möglich, ohne dass ich den Schuldner nochmal versuche, zu kontaktieren? Gibt es dazu eine Entscheidung, habe bislang nichts Passendes gefunden.