Hallo,
ich soll ein Erbbaurecht löschen, das entsprechende Blatt schließen und usw. Außerdem soll das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück verkauft werden. Eigentümer ist die Kirche. Vorgelegt wurde ein alter Kaufvertrag, der zwischen der Kirche und X (Erbbauberechtigter) abgeschlossen wurde. X ist verstorben, Y wurde bereits als Erbin eingetragen. Auch Y ist nun verstorben, wurde durch Z1 und Z2 beerbt.
Ich habe ja vorliegend die alte Bewilligung des ursprünglichen Eigentümers. Kann ich jetzt ohne Mitwirkung von Z1 und Z2 vollziehen? Obwohl Y ja zwischendurch schon eingetragen war?