Im Grundbuch sind A, B, C und D in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Grundlage der Eintragung war ein Erbvertrag nebst Eröffnungeniederschrift, in dem (nach den Angaben im nachfolgenden Vertrag, der genannte Erbnachweis liegt mir nicht vor) die Vorgenannten zu je 1/4 als Erben eingesetzt wurden.
Vorgelegt wird nun ein notarieller Erbteilsübertragungsvertrag in dem wie folgt übertragen wird:
"A und B verpflichten sich zur Übertragung ihres jeweiligen Erbteils in Höhe von jeweils 1/4 auf C und D -je zur Hälfte-.
Die Erwerber nehmen die Abtretung der Erbteile an. Einig über den Übergang beantragen die Erwerber sie im Wege der Grundbuchberichtigung als Eigentümer im Grundbuch einzutragen."
M.E. sind nun C und D in Erbengemeinschaft einzutragen. Die Nennung der Anteile "je zur Hälfte" gilt nur für das Innenverhältnis der jetzigen Mitglieder der Erbengemeinschaft.
1) Seht Ihr das auch so?
2) Muss mir der Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll vorliegen, um nachzuprüfen, ob die Erben tatsächlich zu je 1/4 zu Erben eingesetzt wurden oder kann die Eintragung mit den vorgenannten Angaben der Beteiligten ("je 1/4") vorgenommen werden?