Im Grundbuch ist für die Grundschuld Abteilung III Nr. 1 eine Pfändung dieser zugunsten des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanzamt X eingetragen.
Die Löschung der Grundschuld wird vom Eigentümer unter Vorlage einer Löschungsbewilligung des Finanzamtes X beantragt.
Kann die Grundschuld gelöscht werden oder ist zu prüfen, ob das Finanzamt mit der Pfändung auch den Löschungsanspruch gepfändet hat?