E soll eine Grundschuld mit folgender Rangbestimmung eingetragen werden: "Die Grundschuld soll Rang nach folgenden Voreintragungen haben: sonstige Vorbehalt Abt. II Nr. 1"
Ansonsten sind keine Bestimmungen zum Rang enthalten. Insbesondere wurde der übliche Passus "...zunächst an rangbereiter Stelle..." ausdrücklich gestrichen.
In Abteilung II ist unter Nr. 1 eine Rückerwerbsvormerkung für die Stadt eingetragen. Im Übrigen ist Abteilung II lastenfrei. In Abteilung III sind keine Belastungen eingetragen.
Kann die Grundschuld mit diesen Angaben eingetragen werden oder ist eine ergänzende Erklärung zum Rang erforderlich?