Hallo, aufgrund mangelnder Erfahrung bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe folgendes "Ekelverfahren":
Teilungsversteigerung mehrerer Grundstücke, Eigentumsverhältnisse jeweils: 1) A zu 1/2 2) A und B in Erbengemeinschaft zu 1/2; Antragsteller ist A (großes Antragsrecht)
Belastung Wohnungseigentum:
III/1 25.000 nur lastend auf Anteil 1), Gesamthaft mit Tiefgarage
III/2 35.000 nur lastend auf Anteil 1), Gesamthaft mit Tiefgarage
III/3 4.300 Zwasi lastend auf Anteil 1) UND 2)
III/4 5.300 Zwasi nur lastend auf Anteil 1)
Belastung Teileigentum:
III/1 25.000 nur lastend auf Anteil 1), Gesamthaft mit Wohnung
III/2 35.000 nur lastend auf Anteil 1), Gesamthaft mit Wohnung
Weitere Anmeldungen: 300,00 EUR 10 I 3 ZVG (NUR WOHNUNG) und 8.000,00 10 I 2 ZVG Wohnung + Tiefgarage; Verfahrenskosten 6.000 gesamt
Wie würde etwa mein geringstes Gebot aussehen? Das gG Wohnung dürfte nach der Niedriggebotstheorie nach 2) aufzustellen sein, da dort III/4 nicht berücksichtigt werden müsste. In das gG Tiefgarage dürften nur Kosten und 10 I 2 aufzunehmen sein oder? Auch ein Ausgleichsbetrag dürfte ins gG nach § 182 II aufzunehmen sein.
Wie verhält es sich nun, wenn das Gesamtausgebot unter Verzicht auf Einzelausgebote beantragt wird?