Hausverwaltung legt einen Auszug aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vor in dem die Aufhebung der Zustimmung des Verwalters bei Verkauf aufgehoben wird (Form stimmt) und bittet um Eintragung im Grundbuch = Antrag. Zwischen der Eigentümerversammlung und der Einreichung durch den Verwalter beim GBA liegt ca. ein halbes Jahr.
Der mir vorliegende Verwalternachweis ist bereits vor Beschlussfassung und Antragstellung abgelaufen.
Meiner Meinung nach muss der Verwalter nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung antragsberechtigt war.
Also würde ich einen Verwalternachweis anfordern. Wie seht ihr das?