Hallo zusammen!
Mir liegt ein KFA zur Entscheidung vor - ist nicht ungewöhnlich, ich weiß.
Allerdings habe ich Zweifel an der Zuständigkeit meines Gerichts. Folgender Fall:
Klage bei dem örtlich zuständigen Landgericht X gegen Beklagten A.
Klagerücknahme gegen Beklagten A, weil B der richtige Beklagte ist.
Zunächst "Fortführung" des Verfahrens bei dem Landgericht X mit neuer Klage gegen B.
Kostengrundentscheidung zu Gunsten des (früheren) Beklagten A durch das Landgericht X wegen der Klagerücknahme.
Sodann Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Y, weil dieses örtlich zuständig ist für die Klage gegen B. Übernahme des Verfahrens durch Landgericht Y (komplette Verfahrensakte).
Kostenfestsetzungsantrag bei dem Landgericht Y aufgrund der Kostengrundentscheidung des Landgerichts X durch Beklagten A gegen Kläger. (Klageverfahren gegen B läuft beim LG Y noch.)
Ich bin beim Landgericht Y…
Ich würde fast dazu tendieren, dass das Landgericht X für die Kostenfestsetzung zuständig sein müsste. Zu dem speziellen Fall konnte ich keine Rechtsprechung finden. Das OLG München (Beschluss vom 10.10.1989, Az. 11 W 2394/89) hat allerdings mal folgenden Fall entschieden:
Vergleich bei LG X über Ansprüche, welche bei LG X und bei LG Y anhängig sind - mit Kostentragungsregelung für beide Verfahren (LG X + LG Y). Die Kosten sind danach in diesem Falle in jedem Verfahren gesondert festzusetzen – jeweils bei dem Gericht, in dessen Verfahren diese entstanden sind.
Müsste das vor dem Hintergrund dieser Entscheidung in meinem Verfahren nicht erst recht gelten?
Ich wäre dankbar für ein paar kluge Anregungen …