Wie weit reicht eine Aussagegenehmigung?

  • Hier wünscht die Polizei die Vernehmung eines Kollegen als Zeugen zu einem Sachverhalt betreffend BerH. Eine Aussagegenehmigung wird vermutlich erteilt werden. Ich frage mich nun aber, wie weit eine solche Genehmigung überhaupt reicht?

    Im speziellen Fall ist es so, dass für die Ermittlungen vermutlich nicht die eigenen Wahrnehmungen des Zeugen sondern vielmehr Daten, die bei uns im Fachverfahren gespeichert oder in den Akten enthalten sind, relevant sein werden.

    Darf also der Kollege der Polizei aufgrund einer Aussagegenehmigung Auskünfte geben, die er zuvor aufgrund der Fragen in der Vernehmung aus der Akte oder dem Fachverfahren recherchiert hat?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Geht es nicht regelmäßig (zumindest auch) um den Akteninhalt, bei solchen Anliegend er Polizei?
    Ginge es nur um Daten, würde die StA die Akten anfordern.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Praktische Idee:

    Kann man die Berechtigung, Akten zur Vernehmung mitzunehmen, nicht einfach in die Aussagegenehmigung als Inhalt aufnehmen? :gruebel:


    (Bei uns ist es übrigens üblich, dass die Sta oder Polizei die Verfahrensakten anfordert, ehe sie ggf. einen Vernehmungstermin ansetzt. Kommt aber eher selten vor.)

  • Geht es nicht regelmäßig (zumindest auch) um den Akteninhalt, bei solchen Anliegend er Polizei?
    Ginge es nur um Daten, würde die StA die Akten anfordern.


    Natürlich geht es immer auch um Akteninhalt aber es ist in meinen Augen vielleicht schon ein Unterschied, ob man als Zeuge den Akteninhalt aus der eigenen Kenntnis heraus schildert oder ob man zu konkreten Nachfragen in der Akte oder im Fachverfahren recherchieren muss.
    (z.B. könnten ja Fragen lauten:
    - Welche Verfahren zu Person XY gab es in den letzten Jahren?
    - Wann wurden die Anträge jeweils gestellt?
    - Welche Gegenstände waren betroffen?
    - Welcher RA war beteiligt?)

    Es ist ja nur eine Vermutung von mir, dass es so laufen könnte, weil ich mir im Moment nicht vorstellen kann, was der Kollege sonst "bezeugen" könnte, was für die Ermittlungen relevant ist (außer vielleicht: "Ja, XY war 2 Mal bei mir.")

    Ulf

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  • Diese Fragen wären doch dem Gericht und nicht dem Zeugen, der dazu aus eigenem Erleben nichts beitragen kann, zu stellen.:confused:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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