TV und familiengerichtl. Genehmigung für Gestattung eines Insichgeschäfts

  • Ein Notar hat mir eine Urkunde eingereicht und die familiengerichtliche Genehmigung für alle in der Urkunde für den Minderjährigen abgegebenen Erklärungen beantragt. Es handelt sich um einen Teil-Erbauseinandersetzungsvertrag. Erblasser ist der Kindesvater. Erben laut Erbschein zu je 1/2 sind sein vollj. Sohn aus 1. Ehe und sein minderj. Sohn aus 2. Ehe. TV wurde angeordnet. Der vom Erblasser ausgewählte TV hat die Übernahme des Amtes abgelehnt und den vollj. Sohn als TV vorgeschlagen. Das Nachlassgericht hat die Mutter des minderjährigen Miterben gehört. Sie hat keine Einwendungen erhoben. Nachlassgericht hat TV-Zeugnis erteilt. Nun überträgt der TV ein Grundstück an sich selber, ein 2. an den Minderjährigen. Ich denke: Mutter des Minderj. ist nicht von der Vertretung ausgeschlossen. Genehmigungserfordernis sehe ich für die Gestattung des Insichgeschäfts des TV. Dass der von § 181 BGB befreit ist, nehmen die Beteiligten zwar an, sind sich aber nicht sicher. Deshalb wurde die Gestattung des Insichgeschäfts mit beurkundet.
    Da das Insichgeschäft eine Grundstücksübertragung ist, denke ich, dass ein Genehmigungserfordernis nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Ziffer 1 BGB besteht. Wie seht ihr das?

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