Erbmasse 1/3 Anteil an Grundstück Erbteil verkauf, unbekannte Erben

  • ... Es ist der Erbscheine des Erblassers vorhanden. Es liegen ... die Erbscheine der drei verstorbenen Erben des Erblassers vor.
    ... das Nachlassgericht wohlwollend für die drei verstorbenen Erben ... Nachlasspflegschaft einrichten muss/ sollte / könnte

    Nein. Für jeden Toten, für den ein Erbschein vorhanden ist, sind die Erben bekannt. Für die geht dann nix mehr mit Nachlasspflegschaft.

    Man muss sich die Kette der Erben und Erbeserben entlanghangeln bis man Lebendige findet (für die man bei unbekanntem Aufenthalt einen Pfleger bestellen kann) oder unbekannte Erben (nur für die kann man NP bestellen).

  • Das klingt deswegen komisch, weil das, ohne weitere Angaben, nach "ich weiß zwar was, sage es aber nicht" klingt.

    Antragsgegner sind nicht die ersten verstorbenen sondern die am Ende Lebenden, gfs in Form von unbekannten Erben.

    Die Kosten des Verfahrens sind alles andere als nachrangig, § 109 ZVG.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo Araya,

    nochmal danke für Hinweis.

    Ich wolle mit "nachrangig" eigentlich nur anmerken, das ich mich für einen möglichen Lösungsweg interessiere, ob dieser nun so von den Beteiligten gewählt wird ist für mich tatsächlich nachrangig.

    Wir würden halt nur gerne unsere Bauausführung planen. :confused: Was ich jedoch noch nicht wirklich so schnell kommen sehe. Offensichtlich gibt es wohl nächste Woche ein Gespräch mit dem Amtsgericht bzw. dem Nachlassgericht.

    Ich bin gespannt, hab mir den Vorgang jedoch eine wenig "einfacher" vorgestellt....:wechlach::gruebel:

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