... Es ist der Erbscheine des Erblassers vorhanden. Es liegen ... die Erbscheine der drei verstorbenen Erben des Erblassers vor.
... das Nachlassgericht wohlwollend für die drei verstorbenen Erben ... Nachlasspflegschaft einrichten muss/ sollte / könnte
Nein. Für jeden Toten, für den ein Erbschein vorhanden ist, sind die Erben bekannt. Für die geht dann nix mehr mit Nachlasspflegschaft.
Man muss sich die Kette der Erben und Erbeserben entlanghangeln bis man Lebendige findet (für die man bei unbekanntem Aufenthalt einen Pfleger bestellen kann) oder unbekannte Erben (nur für die kann man NP bestellen).