Hoffolgezeugnis

  • Guten Morgen,

    ich brauche wieder einmal Eure Hilfe und Euren Rat.

    Im Grundbuch ist der verstorbene X als Eigentümer eingetragen. Außerdem ist noch ein Hofvermerk eingetragen.
    Eigentümer X hat mit seinen Kindern einen Erbvertrag geschlossen und Sohn Z als alleinigen Erben eingesetzt.
    Jetzt beantragte Sohn Z die Löschung des Hofvermerkes.

    Und dann geht das Problem los:
    Es wurde beanstandet das kein Hoffolgezeugnis vorliegt (weil X als Eigentümer eingetragen ist). Somit möchte Sohn Z ein solches beantragen.
    Bezüglich des Inhalts für den Antrag eines Hoffolgezeugnisses bin ich schon etwas schlauer geworden, allerdings habe ich gelesen das es Aussagen zur Wirtschaftlichkeit gemacht werden müssen.
    Aber der Hof ist ja so gesehen kein Hof mehr. Es ist nur versäumt worden den Hofvermerk löschen zu lassen.

    Was mache ich in so einem Fall?

  • Wenn der Grundbesitz zum Zeitpunkt des Erbfalles kein Hof mehr war, kann das Lw-Gericht dies (auf Antrag des Erben) feststellen. Es geht dann ein feststellender Beschluss dahingehend, dass der Grundbesitz XY zum Zeitpunkt des Todes des ... kein Hof im Sinne der Höfeordnung war. Zugleich kann das Lw-Gericht um Löschung des Hofvermerkes ersuchen. Dann braucht der Erbvertragserbe kein Hoffolgezeugnis (mehr) und kann die GB-Berichtigung mit dem eröffneten Erbvertrag (und unter Hinweis auf den Feststellungsbeschluss des Lw-Gerichts) betreiben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Bei uns ist das zumindest immer so üblich gewesen - genau wie bei Erbscheinen.

    Ulf

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