Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal eure Hilfe:
Ich habe ein Protokoll einer Eigentümerversammlung.
Die Wohnungseigentumsgemeinschaft besteht an Haus 1a, 1b und 1c.
Vorliegend hat sich nur das Haus 1c versammelt.
In dem Protokoll wird jedoch angegeben, dass Frau X für das Haus 1a und Herr Y für das Haus 1b anwesend sind. Diese wären durch Beschluss der Teileigentum-Versammlungen der jeweiligen Häuser bevollmächtigt und beauftragt worden, zur Verwalterwahl abzustimmen.
Diese Beschlüsse liegen mit natürlich nicht vor. Die würde ich jetzt anfordern.
Aber schon mal vorab: Wie müssten diese ausgestaltet sein? Müsste ich nicht von allen Eigentümern der Häuser 1a und 1b beglaubigte Unterschriften unter dem Beschluss/Protokoll haben? Sofern nicht in den Teileigentum-Versammlungen alle Eigentümer anwesend waren und nicht einstimmig Vollmacht erteilt wurde, können doch Frau X und Herr Y nicht für die nicht anwesenden Miteigentümer mit abstimmen....
Wie seht ihr das Ganze?
Vielen Dank
LG