Ich habe hier folgendes Problem.
Nachlasspflegschaft wurde angeordnet. Es gehört lediglich Grundbesitz zum Nachlass der sich aber in sehr schlechtem Zustand befindet, so dass derzeit kein flüssiger Nachlass zur Verfügung steht. Auf Grund der räumlichen Nähe zum Grundbesitz wurde ein Nachlasspflegerwechsel beschlossen und ein Nachlasspfleger am Ort des Grundbesitzes ausgewählt. Der erste Nachlasspfleger möchte natürlich zeitnah seine Vergütung bekommen und hat diese beantragt als ob der Nachlass vermögend ist.
Ich weiß nicht wie ich das jetzt praktisch handhaben soll?
1. Vergütung aus LK, dann aber doch auch nur einen Stundensatz von 33,50?
2. Muss er warten bis Immobilie verkauft ist damit er die normale Vergütung bekommen kann?
3. Was ist mit einer Rückforderung gegen den Nachlass wenn die Immbilie verkauft ist?