Hallöchen Kollegen,
ich finde es ja immer schwierig, Informationen über Stiftungen zu finden.
Mein Sachverhalt: Ich habe einen Erbvertrag in welchem eine bereits bestehende Stiftung als Erbe bestimmt wird. Eingereicht wurde der Antrag zur Grundbuchberichtigung durch einen Notar, welcher (warum auch immer) die Unterschrift zur Antragstellung beglaubigt hat und dazu eine Bescheinigung der Stiftungsaufsicht bzgl. der Vertretungsberechtigung beigefügt hat.
Meine Frage: Benötige ich eine (extra) Bescheinigung der Stiftungsaufsicht über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung? Oder genügt die Bescheinigung über die Vertretungsberechtigung, da die Stiftungsaufsicht diese nur für rechtsfähige Stiftungen erteilt?
Ps.: In der Vertretungsbescheinigung selbst taucht das Wort "rechtsfähig" bzw. "als rechtsfähig anerkannt" nicht auf.
Vielen lieben Dank