Im Grundbuch sind als Eigentümer des Grundstücks Flst. 333 -500m² A, B und C in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit notariellem Vertrag des Notars A vom 05.12.2017 wurde das Zuflst. 444/100 - 10 m² an die vorgenannte Erbengemeinschaft verkauft, aufgelassen und Zuschreibung zu Zuflst. 333 beantragt.
A ist am 05.02.2018 verstorben.
Die in Absatz 1 genannten Anträge sind am 15.04.2018 beim Grundbuchamt eingegangen.
Am 15.06.2018 ist ein Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung nebst entsprechenden Erklärungen und Unterlagen sowie ein Antrag auf Berichtigung aufgrund Erbfolge auf B und C mit Erbnachweis beim Grundbuchamt eingegangen (Notar B). Diese Unterlagen und Erklärungen beziehen sich allesamt auf das Flst. 333 alt 500 m².
Problem: Die Anträge aus Absatz 1 können nicht vollzogen werden, da A verstorben ist und somit nicht als Eigentümer des Zuflst.444/100 eingetragen werden kann.
Die restlichen Anträge können ebenfalls nicht vollzogen werden, da sie sich alle auf das alte Flst. beziehen.
Was würdet Ihr tun?