Möchte mal den Thread reaktivieren:
In letzter Zeit ist es ein doch ein ab und an vorkommendes Thema, dass die (auswärtigen) Jugendämter oder Unterhaltsvorschusskassen von anderen Kindern der Schuldner offenbar nichts wissen.
Da wird z. B. ein Pfüb beantragt und angegeben, der Schuldner sei alleinstehend und habe ein Kind. Für dieses leiste er keinen Unterhalt. Entsprechend wurde der dem erwerbstätigen Schuldner zu belassende pfandfreie Betrag für einen Alleinstehenden ohne Kind festgesetzt.
Nun meldet sich der Schuldner und teilt mit, dass er bereits sei einem Jahr Vater eines weiteren Kindes sei. Dies wäre auch dem pfändenden Jugendamt bekannt. Mit der Mutter und diesem Kind lebe er in einem Haushalt. Er möchte deshalb den festgesetzten pfandfreien Betrag erhöht haben.
Soweit so gut. Verärgert ist der Schuldner, dass eine rückwirkende Anordnung nicht möglich ist.
Es stellt sich jedoch ein noch größeres Problem: Die Festlegung/Berechnung des pfandfreien Betrages im Pfüb erfolgte ausgehend von den (höheren) ALGII-Sätzen für einen Single und entsprechend wurde auch mehr Miete berücksichtigt.
Müsste man nun eurer Ansicht nach den pfandfreien Betrag komplett neu berechnen, also den ALGII-Satz nur in Höhe eines in Bedarfsgemeinschaft lebenden Erwachsenen, zzgl. der Hälfte Erwerbstätigenzuschlag, lediglich die hälftige Miete und dann eben den ALGII-Satz für das im Haushalt lebende Kind?