erstrangige Grundschuld ohne Beitritt zum ZVV

  • Frage:
    1. wie hoch ist das Mindestgebot im ZVV wenn aus der ersten Grundschuld kein Beitritt erfolgt und keine Forderung angemeldet wird?
    2. kann der Meistbietende die 1. GS im Aufgebotsverfahren löschen lassen?

    Grundlage:
    Amtlich festgestellter VW: 50.000 Euro
    1. Grundschuld 100.000 Euro
    2. Zwangssicherungshyp 50.000 - Betreibender
    keine öffentlichen oder sonstige Forderungen

    Der Eigentümer ist seit 8 Jahren verschollen und wird aus der lastenfreien 1. Grundschuld einer Bank, deren Löschungsbewilligung ihm zugesandt wurde, keine Forderung anmelden. Die Bank wir dem Verfahren nicht Beitreten, da keine Forderung besteht.

  • Der Meistbietende kann die Grundschuld löschen lassen, nachdem er dem eingetragenen Gl. 100.000,00 € nebst dinglicher Zinsen ab Zuschlag gezahlt hat und der Gl. ihm daraufhin eine Löschungsbewilligung erteilt.

    Eine Löschungsbewilligung ist eine Prozesserklärung gegenüber dem Grundbuchamt und hat keine Auswirkungen auf die materielle Inhaberschaft des eingetragenen Gl. an der Grundschuld.

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