Am 07.02.1975 wurde ein Beschluss erlassen und XY für tot erklärt. (Kreisgericht DDR)
Mit Beschluss vom 12.12.1996 wurde die Todeserklärung aufgehoben.
Das Standesamt I möchte jetzt eine "beglaubigte Ausfertigung" des rechtskräftigen Todeserklärungsbeschlusses zur Vervollständigung ihrer Unterlagen von mir.
Es existiert auch eine Sterbeurkunde.
Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich eine Ausfertigung eines aufgehobenen Beschlusses nicht übersenden werde. Der Beschluss ist ja nicht mehr existent.
Jetzt schreiben sie mir wieder, dass sie dies für ihre Unterlagen benötigen.
Begründung:
Das Standesamt I hat gemäß § 33 des PStG sämtliche ergangene Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit in Form einer Ausfertigung dauerhaft in einer Sammlung aufzubewahren.
Laut Akte wurde dem Standesamt I Berlin am 31.03.1975 eine Beschlussausfertigung übersandt.
M. E. kann ich keine rechtskräftige Ausfertigung eines Beschlusses mehr herausgeben, der aufgehoben wurde.
Stehe ich jetzt echt so auf dem Schlauch?