Hallo,
ich hab folgenden Fall:
2 Kl, vertreten durch KV 1 und 2.
2 Bekl., vertreten durch BV-
Es kommt ein Vergleich zustande: 25 % Kläger, 75 % Beklagte als Gesamtschuldner.
Zwei verschiedene KV waren für mich vorliegend in Ordnung, Notwendigkeit wurde entsprechend erläutert.
Es wäre wohl schlau gewesen, 2 KFBs zu machen, so schlau war ich aber nicht.
Ich hab einen KFB erlassen und verfügt, dass jeweils eine vollstr. (Teil-) Ausfertigung an die Kläger zu erteilen ist.
Die Geschäftsstelle hat mich wohl missverstanden und stattdessen nur 1 vollstreckbare Ausfertigung ganz normal an KV 1 erteilt (Windhundprinzip).
Jetzt meckert KV 2, dass er keine vollstr. Ausf. hat.
Ich hab ihm geschrieben, dass eine vollstr. Ausf. bereits an KV 1 erteilt wurde, diese könnte aber eingezogen werden und jeweils eine vollstr. Teilausfertigung erteilt werden.
Das hat er dann auch beantragt und ich hab KV 1 um Einreichung der vollstr. Ausf. gebeten, die weigern sich aber beharrlich bzw. reagieren einfach nicht.
Wie krieg ich denn nun die Kuh vom Eis?