marokkanisches Güterrecht/deutsches Erbrecht

  • Hallo Zusammen,

    eine Frage...
    Ehemann (Marokkaner) ist verstorben. Hinterlässt Frau und 3Kinder. Erbrecht ist klar (deutsch).
    Problem:Güterrecht: Ehe in Marokko geschlossen, beide Marokkaner, Ehefrau jetzt deutsch, Erblasser nicht.
    Art. 15 u 14 I Nr. 1 EGBGB wäre ja marokkanisches Güterrecht.
    Und nu? Gütertrennung oder Zugewinn?
    Mir liegt nur ein Aufsatz von 2004 vor, durch den ich leider nicht durchsteige.
    Kann mir jemand helfen? :) Dankeee

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