Hallo,
in der Abstammungsurkunde ist der Vater nicht eingetragen. Vorgelegt wird im Erbscheinverfahren die Vaterschaftsanerkennung.
Lasst ihr das als Nachweis genügen?
Danke für Euer Feedback.
Brigitte
Hallo,
in der Abstammungsurkunde ist der Vater nicht eingetragen. Vorgelegt wird im Erbscheinverfahren die Vaterschaftsanerkennung.
Lasst ihr das als Nachweis genügen?
Danke für Euer Feedback.
Brigitte
In welcher Form wurde die Vaterschaft anerkannt?
es liegt vor die 1. vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde des Jugendamtes in beglaubigter Form
zur Anerkennung der Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.
Das reicht m. E. aus.
Beinhaltet die Zustimmung nur die des "Vaters" oder auch die der Mutter, § 1595 BGB?
Was hindert die Antragsteller daran, sich eine aktuelle (!) GU/AU vom Standesamt zu besorgen? Wenn die Anerkennung wirksam war, steht der Vater in der aktuellen (!) GU/AU dann drin.
Die Urkunde enthält die Zustimmung der Mutter. Da hatte ich ehrlicherweise nicht drauf geachtet.
Ich denke, ich lasse es nun in Anlehnung an Palandt 75. Auflage 2016, § 2353 BGB RN 22 genügen.
Danke für die Hilfe!:)
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