Vaterschaftsanerkennung genügend als Nachweis der Abstammung?

  • Hallo,

    in der Abstammungsurkunde ist der Vater nicht eingetragen. Vorgelegt wird im Erbscheinverfahren die Vaterschaftsanerkennung.

    Lasst ihr das als Nachweis genügen?

    Danke für Euer Feedback.

    Brigitte

  • In welcher Form wurde die Vaterschaft anerkannt?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • es liegt vor die 1. vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde des Jugendamtes in beglaubigter Form
    zur Anerkennung der Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.

  • Das reicht m. E. aus.

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  • Beinhaltet die Zustimmung nur die des "Vaters" oder auch die der Mutter, § 1595 BGB?

    Was hindert die Antragsteller daran, sich eine aktuelle (!) GU/AU vom Standesamt zu besorgen? Wenn die Anerkennung wirksam war, steht der Vater in der aktuellen (!) GU/AU dann drin.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Die Urkunde enthält die Zustimmung der Mutter. Da hatte ich ehrlicherweise nicht drauf geachtet.

    Ich denke, ich lasse es nun in Anlehnung an Palandt 75. Auflage 2016, § 2353 BGB RN 22 genügen.

    Danke für die Hilfe!:)

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