Ein Notar legt ein Schreiben vor, in dem "...er und die Beteiligten gem. § 15 GBO alle in der Urkunde enthaltenen Anträge..." stellt. Die Urkunde selbst legt er nicht vor.
M.E. ist somit ein Antrag bisher nicht gestellt. Ich würde den Notar hierauf und auf die fehlende Vorlage der Urkunde hinweisen. In der Folge gehen die Anträge erst mit Eingang der Urkunde ein. Wenn also in der Zwischenzeit ein weiterer Antrag eingeht, ist dieser vorher zu vollziehen. Ich würde den Notar in meinem Schreiben auch hierauf hinweisen.
Oder ist ein Antrag gestellt, dieser nur noch nicht definiert?
Was meint Ihr?