Antrag gem. 15 GBO; Urkunde nicht vorgelegt

  • Ein Notar legt ein Schreiben vor, in dem "...er und die Beteiligten gem. § 15 GBO alle in der Urkunde enthaltenen Anträge..." stellt. Die Urkunde selbst legt er nicht vor.

    M.E. ist somit ein Antrag bisher nicht gestellt. Ich würde den Notar hierauf und auf die fehlende Vorlage der Urkunde hinweisen. In der Folge gehen die Anträge erst mit Eingang der Urkunde ein. Wenn also in der Zwischenzeit ein weiterer Antrag eingeht, ist dieser vorher zu vollziehen. Ich würde den Notar in meinem Schreiben auch hierauf hinweisen.

    Oder ist ein Antrag gestellt, dieser nur noch nicht definiert?

    Was meint Ihr?

  • Wenn es meine Akte wäre, würde ich lösungsorientiert zum Hörer greifen und die fehlende Urkunde anfordern. Dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Frage nach etwaigen nachfolgenden Anträgen theoretischer Natur bleibt.

  • Wenn es meine Akte wäre, würde ich lösungsorientiert zum Hörer greifen und die fehlende Urkunde anfordern. Dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Frage nach etwaigen nachfolgenden Anträgen theoretischer Natur bleibt.

    Da gebe ich Dir natürlich recht.

    So lange die Urkunde auf dem Postweg ist, ergibt sich aber das gleiche Problem mit den Folgeanträgen.

    Wie wäre die Sache denn schriftlich zu lösen?

  • Hast Du denn bereits Folgeanträge ? Ich denke, es ist nicht Aufgabe des Forums, sich mit „Was-wäre-wenn-Fragen“ zu befassen. Im Zweifel ist die Urkunde auch schon vorgelegt worden und befindet sich in einer anderen Grundakte.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!